Wie sicher sind Impfstoffe? - Teil 2

Durch die Biestmilch eigentlich optimal geschützt.

Im ersten Teil seiner Artikelserie hat der Medizinjournalist und Impfkritiker Hans U. P. Tolzin die Frage beleuchtet, welche Beweise es für die Wirksamkeit von Tierimpfstoffen gibt. Sein Fazit: Der Nachweis eines gesundheitlichen Vorteils des Impfens gegenüber dem Nichtimpfen fehlt, da im Rahmen des Zulassungsverfahrens keine placebokontrollierten Doppelblindstudien mit geimpften und ungeimpften Tieren vorgenommen werden. Während man bei Humanimpfstoffen dies noch damit begründet, dass es unethisch sei, einen Menschen im Rahmen einer vergleichenden Studie bewusst nicht zu impfen, argumentiert man bei Tierimpfstoffen gar nicht.

Das ist auch nicht nötig, solange diese vergleichenden Studien von Tierhaltern nicht eingefordert werden. Der Wirksamkeitsnachweis beruht stattdessen allein auf dem Nachweis eines als ausreichend angesehenen Antikörperspiegels im Blut. Doch auch hier ist die Faktenlage dürftig: Fragen nach Studien, die beweisen, dass Menschen und Tiere mit hohen Antikörperspiegeln gesünder oder immuner sind als solche ohne nachweisbaren „Titer“, können die Behörden nicht beantworten. Die Schutzfunktion der Antikörper ist also möglicherweise nicht mehr als ein wissenschaftlicher Mythos.

Doch selbst, wenn uns ein ausreichend hoher Antikörpertiter als Wirksamkeitsnachweis ausreichen würde, kann dies noch keineswegs bedeuten, dass wir unbesehen einer Impfung unserer Tiere zustimmen sollten. Denn es ist ja noch zu klären, ob nicht die Risiken der Impfstoffe den erhofften Nutzen aufheben oder sogar übersteigen. Wie bei der behaupteten Wirksamkeit ist auch das Risiko eine rein statistische Größe.
Eine konkrete Vorhersage für die Gesundheit eines einzelnen Tieres ist nicht möglich, sondern allenfalls für den Durchschnitt einer Herde oder einer bestimmten Anzahl von Tieren. Ich möchte noch einmal betonen: Die bloße Annahme einer Wirksamkeit reicht für eine Entscheidung für das Impfen nicht aus: Daneben muss auch das Risiko betrachtet und dem erhofften Nutzen gegenübergestellt werden.

Natürlich könnten wir bei unserer Impfentscheidung auf die Berücksichtigung des Risikos gänzlich verzichten und Zulassungsbehörden und Herstellern blind vertrauen. Dann muss uns jedoch klar sein, dass wir damit unsere Eigenverantwortung abgegeben haben.
Wer eigenverantwortlich handelt, nimmt zumindest eine einfache Plausibilitätsprüfung vor. Ist die Faktenlage eindeutig, wird diese Prüfung mit vertretbarem Aufwand zu einem klaren Ergebnis führen. Ist die Faktenlage jedoch nicht eindeutig, dann werden uns die Antworten der Fachleute auf unsere Fragen eher verwirren als zufriedenstellen. Verwirrung jedoch ist wie eine innere Warnblinkanlage und fordert uns zur vollen Aufmerksamkeit auf, bis die Sachlage geklärt ist. Immerhin geht es um nicht weniger als die Gesundheit unserer Tiere – und bei Züchtern darüber hinaus auch um die finanzielle Existenz.

Wie werden die Risiken bei Humanimpfstoffen erfasst?

Lassen Sie uns zunächst betrachten, wie die Risiken bei Humanimpfstoffen erfasst und bewertet werden und dann zum Vergleich auf die Tierimpfstoffe hinüberschwenken. Wollen wir uns vor einer Impfung z. B. gegen Tetanus, Polio oder Diphtherie ein Bild von den Risiken machen, nehmen wir gewöhnlich die Produktinformationen zur Hand, also den Beipackzettel, oder die wesentlich ausführlichere Fachinformation. Erhalten wir diese auch auf Nachfragen nicht von unserem Arzt, so können wir z. B. auch bei der Apotheke um die Ecke danach fragen.
Die in diesen Produktinformationen enthaltenen Daten zu bekannten Nebenwirkungen und ihrer Häufigkeit stammen aus den Zulassungsstudien. Hier war es bisher üblich, mehrere hundert Testpersonen des zu impfenden Alters über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen nach der Testimpfung zu beobachten und dabei den Gesundheitszustand zu erfassen. Diese Studien haben drei gravierende Schwächen:

Erstens können eventuelle Nebenwirkungen nicht eindeutig dem Impfstoff zugeordnet werden, da die Vergleichsgruppe, die mit einem völlig unschädlichen Placebo geimpft wurde, fehlt. Zweitens können bei einer Gruppengröße von beispielsweise 1.000 Testpersonen nur solche Nebenwirkungen mit ausreichender statistischer Sicherheit erfasst werden, die häufiger als etwa 1 : 200 auftreten. Dies bedeutet, dass eventuelle Todesfälle, die mit einer statistischen Häufigkeit von z. B. 1 : 1000 auftreten, nur durch einen Zufall während der Zulassungsstudie erfasst werden können. Und selbst dann wäre die Zuordnung des Todesfalls zum Impfstoff nicht sicher. Ein Todesfall unter 1000 Geimpften würde jedoch bei einem fast durchgeimpften Geburtsjahrgang in Deutschland 600 Todesfälle bedeuten!

Ohne Placebo keine korrekte Aussage

Neuere Studien umfassen häufig bis zu 40.000 Testpersonen, aufgeteilt in verschiedene Gruppen, darunter auch Vergleichsgruppen. Diese erhalten jedoch nicht etwas ein wirkungslose Injektion mit einer physiologischen Salzlösung, sondern entweder ein Scheinplacebo, das dem Impfstoff ähnelt, oder aber einen anderen Impfstoff, der bereits als angeblich sicher zugelassen wurde.
Ohne echtes Placebo ist jedoch, wie bereits gesagt, eine Zuordnung von beobachteten Nebenwirkungen zum Impfstoff gar nicht möglich. Bei einer Studiengröße von 20.000 Testpersonen kann eine Nebenwirkung mit ausreichender statistischer Sicherheit nur ab einer Häufigkeit von 1 : 3.000 erfasst werden. Stirbt also – als Beispiel – im Durchschnitt jeder 5.000 Geimpfte als Folge der Impfung, so wären das bezogen auf einen durchgeimpften Jahrgang etwa 120 Todesfälle! Da jedoch während der Zulassungsstudie keine Todesfälle auftraten bzw. aufgetretene Todesfälle nicht eindeutig dem Impfstoff zugeordnet werden konnten, will später niemand einen Zusammenhang zwischen Todesfällen und Impfungen wahrhaben.

Umkehr der Beweislast

Diese selbst verursachte Unsicherheit bei der Zuordnung der Nebenwirkungen führt zu einer regelrechten Beweislastumkehr: Nicht mehr der Hersteller muss im Falle eines gesundheitlichen Schadens nach einer Impfung die Unschuld des Impfstoffs nachweisen, sondern der Geschädigte muss den Zusammenhang beweisen, zumindest jedoch seine Wahrscheinlichkeit darstellen können. Dies ist in der Regel für den Laien schier unmöglich – sofern er überhaupt auf den Gedanken gekommen ist, seine Erkrankung könne mit der Impfung zusammenhängen.

Die angegebenen Nebenwirkungen in den Produktinformationen können also allenfalls einen Teil der tatsächlich im Feldeinsatz auftretenden gesundheitlichen Schädigungen darstellen. Insbesondere die schwereren und selteneren Gesundheitsschäden können nicht erfasst werden. Alle Welt verlässt sich jedoch auf die Angaben der Beipackzettel und Fachinformation, mit der Folge, dass eine unbekannte Anzahl von Impfkomplikationen nicht er- und anerkannt wird.

Paul-Ehrlich-Institut PEI – wenig kooperativ

Neben der Zulassungsstudie ist das beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, beheimatete Meldesystem für Impfkomplikationen eine wichtige Informationsquelle bezüglich der Risiken. Bis Ende 2000 galt ein sogenanntes Spontanmeldesystem: Den Ärzten war es freigestellt, ob sie Impfkomplikations-Verdachtsfälle melden oder nicht. Das führte natürlich zu einer enormen Untererfassung. Das PEI selbst schätzt in einer Stellungnahme im Bundesgesundheitsblatt die Melderate auf maximal 5 Prozent. Somit müsste man die Zahl der gemeldeten Fälle mindestens mit 20 multiplizieren, um sich den tatsächlichen Häufigkeit von Impfkomplikationen anzunähern. Seit 2001 gibt es eine Meldepflicht für jeden Verdachtsfall, und zwar nicht nur für Ärzte, sondern auch für Heilpraktiker.
Ziel der Meldepflicht war, die Melderate in realistischere Bereiche zu steigern. Inwieweit das gelang, war für uns Impfkritiker natürlich äußerst interessant, jedoch verweigerte das PEI die Freigabe der konkreten Meldezahlen. Erst eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erzwang die Veröffentlichung der relevanten Meldedaten:
Überraschenderweise hatte sich die Melderate ab 2001 keineswegs erhöht. Was auch kein Wunder ist, denn die Meldepflicht ist bis heute nur den wenigsten Medizinern in Deutschland bekannt. Das PEI bedauert zwar diesen Umstand etwa alle zwei Jahre öffentlich im Bundesgesundheitsblatt, eigene Anstrengungen, um die Meldefreudigkeit zu erhöhen, unterbleiben jedoch – und das bis heute. Dies ist dem PEI auch durchaus bewusst. Sie schreibt in der Ausgabe 12/2004 des Bundesgesundheitsblatts wörtlich:

„Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden.“ – (Bundesgesundheitsblatt, Dez. 2004, S.1161) …

Das tatsächliche Ausmaß der Impfnebenwirkungen und Impfschäden beim Menschen ist also unbekannt. Einer eigenen Erhebung zufolge schätze ich die Melderate auf maximal ein Promille. Das bedeutete, dass die etwa 2.000 jährlich insgesamt gemeldeten leichten und schweren Zwischenfälle mit der Zahl 1.000 multipliziert werden müssen, um ein halbwegs realistisches Bild der negativen Impffolgen zu bekommen.

Und nun zu den Tieren

Pferde-Impfung

Soweit die Situation beim Menschen. Wie sieht es nun mit der Erfassung und Berücksichtigung der Risiken bei Tierimpfstoffen aus? Dies möchte ich an dieser Stelle mit einem besonders prägnanten Beispiel verdeutlichen, nämlich der kürzlichen Zwangs-Impfung gegen die Blauzungenkrankheit von Rindern, Schafen und Ziegen.

Die in Frage kommenden Impfstoffe wurden in einer Feldstudie in Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März bis 13. Mai 2008 getestet. Diese Studie lief demnach etwa 8 Wochen, also lang genug, um das Optimum der messbaren Antikörper-Reaktion im Rahmen des Wirkungsnachweises zu erfassen, jedoch bei weitem zu kurz, um mittel- und langfristige Impffolgen zu erfassen, z. B. was die Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit der Tiere betrifft. So ist bekannt, dass hochgiftige Aluminium- und Quecksilberverbindungen, wie sie auch in den BTV-Impfstoffen enthalten sind, unter ungünstigen Umständen jahrzehntelang im Organismus verbleiben – und ihre Wirkungen entfalten – können.

Die Größe der Versuchsgruppen lag zwischen 50 und 200 Tieren und war somit völlig ungeeignet, in der kurzen Zeit weniger häufige und dafür aber schwerere Nebenwirkungen zu erfassen. Drittens hatte der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer die BTV-Zwangsimpfung bereits am 2. Mai 2011, also noch vor dem Ende der Studie angeordnet. Somit stellt die Feldstudie sowieso nichts weiter als ein Alibi, ein politisches Feigenblatt dar: Im Grunde war es Seehofer egal, ob sich die – nicht zugelassenen – BTV-Impfstoffe als wirksam und sicher erweisen würden.
Weitere Details zur Blauzungen-Impfung finden Sie in der impf-report Ausgabe Nr. 54/55: www.impf-report.de/zeitschrift/bisherige/impf-report054.htm

Im Abschlussbericht zur Feldstudie ist z. B. nachzulesen, dass es dem Studienpersonal nicht immer gelang, das Geschlecht der Tiere zu bestimmen und im Verlaufe der Studie versehentlich Tiere einer bestimmten Versuchsgruppe sich mit anderen Versuchsgruppen vermischten. Diese Feldstudie war also völlig dilettantisch aufgesetzt und durchgeführt worden.

Die Folgen der BTV-Zwangsimpfung waren für viele Landwirte verheerend: Enorme Einbrüche bei der Milchleistung der Kühe, Fehlgeburten und Geburten von Kümmerlingen. Der Abschlussbericht zur Feldstudie unterlag übrigens der Geheimhaltung. Ich habe ihn nicht auf direktem Wege, sondern nur durch ein Informationsleck in einer Behörde in die Hände bekommen. Allein dieser Umstand zeigt schon, dass die tatsächlichen Gründe für das Anordnen der BTV-Zwangsimpfung nicht mit den offiziell behaupteten Gründen übereinstimmen können.

Zusammenfassung:

Ist schon bei Humanimpfstoffen festzustellen, dass die Risiken der Impfungen systematisch bagatellisiert werden und in Wahrheit um etwa das Tausendfache über der Melderate liegen, so muss dies bei Tierimpfstoffen, bei denen Impfschäden und Todesfälle weitaus weniger Wellen schlagen, erst recht gelten. Selbst wenn wir, trotz der fehlenden wissenschaftlichen Beweise, annehmen würden, der gemessene Antikörpertiter weise auf eine Schutzwirkung hin, kann einer Impfung aufgrund der völlig unkalkulierbaren Risiken nicht zugestimmt werden. Das betrifft sämtliche Tierimpfstoffe! Jede Impfung ist im Grunde wie Russisch Roulette, und Sie als Tierhalter wissen beim Abdrücken nicht, ob in der Kammer eine Kugel ist oder nicht.

Jede Behauptung, ein Tierimpfstoff sei "sicher", ist wissenschaftlich gesehen völliger Blödsinn, denn dazu sind die entsprechenden Studien viel zu klein, von zu kurzer Dauer und aufgrund fehlender Sicherheitsvorkehrungen und Hersteller-Unabhängigkeit zu leicht manipulierbar.

Hans Tolzin, Schwäbisch-Hall

Dieser Artikel ist Teil 2 unserer Serie über Impfungen - lesen Sie weiter:

Teil 1: Impfungen - Wirksam oder nicht?
Teil 2: Wie sicher sind Impfstoffe?
Teil 3: Sind Impfungen wirklich notwendig?

06.09.2017

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