Artgerechte TierGesundheit e. V.

Ein neuer Verband setzt sich ein

Es geht um Tiere. Immer wieder und systematisch werden Naturmethoden und Naturprodukte durch den Gesetzgeber und die zuständigen Behörden verunglimpft und, wenn kein Widerspruch kommt und nicht Einhalt geboten wird, auch verboten. Die Vielfalt der Therapien ebenso wie der für die Tierpflege und -ernährung verwendeten Waren muss erhalten werden. Aktuell gefährdet dies ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Lebensmittelrecht.

Ein neuer Verband möchte die Interessen aller Betroffenen in den Bereichen Herstellung und Handel mit Naturprodukten sowie Ausübung von artgerechten Methoden und Therapien bündeln. Er will Einschränkungen verhindern, die Hintergründe durchleuchten und die Öffentlichkeit darüber offensiv informieren. Auch juristische Hilfen für Betroffene, die mit solchen Verboten zu kämpfen haben, sind vorgesehen.

Jedes einzelne Tier profitiert vom Erhalt der Vielfalt verwendeter Therapien und Produkte. Der neue Verband wendet sich vorwiegend an die wichtigen Akteure auf dem Gebiet der Tiergesundheit: Verbände, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Medien.

Zu den Gründungsmitgliedern zählen:

  • Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands e. V.
  • Allianz für Hufbearbeitung e. V.
  • BESW Akademie
  • Canina Pharma GmbH
  • cdVet Naturprodukte GmbH
  • Deutscher Berufsverband für Therapie und Behindertenbegleithunde e.V.
  • equidentTOOLS
  • FNT Fachverband für niedergelassene Tierheilpraktiker e.V.
  • HAKO-MED GmbH
  • Per Naturam V.O.F.
  • Tierheilpraktiker-Naturheilschule Prester
  • Verband der Hufpfleger und Hufheilpraktiker nach Dr. Strasser e.V.

Alle am Erhalt der Vielfalt in Therapie sowie Tierernährung und -pflege Interessierten sind eingeladen, diese Plattform zum Schutz ihrer Interessen zu nutzen. Das Anliegen der Artgerechtigkeit in der Tiergesundheit soll Bedeutung gewinnen.

Artgerechte TiergGesundheit e.V.

Bundesverband für natürliche Haltung, Ernährung, Pflege und Behandlung


Der Verband hat am 23./24. November 2010 ein Grundsatzprogramm verabschiedet. Dies sind die wichtigsten Positionen:

I.    Allgemeine Ziele


A.    Definition artgerechte Tiergesundheit

Dem „Artgerechte TierGesundheit e. V.“ (Branchenverband für natürliche Haltung, Ernährung, Pflege und Behandlung) geht es um die artgerechte Nutzung, Haltung und Ausbildung von Haus-, Nutz- und Heimtieren. Sie sollen bedarfsgerecht ausgelegt sein und sich am Vorbild der Natur orientieren. Da sich der Mensch das Recht nimmt, Abstriche von diesen Anforderungen zuzulassen, müssen daraus erwachsende Defizite so weit wie möglich ausgeglichen und kompensiert werden.

B.    Vielfalt

So wie alles in der Natur von der Vielfalt aller sie betreffenden Existenzbedingungen abhängt, haben die Tiere ein Anrecht darauf, daß für sie eine Vielfalt von Ernährung, Haltungsarten, Behandlungs- und Pflegemethoden zur Verfügung steht. Dafür geeignete Produkte und Dienstleistungen müssen in vielfältiger Weise frei verfügbar sein.

Dies bedeutet im Einzelnen:

II.    Produkte


A.    Futter- und Pflegeprodukte

Gesunderhaltung, Vorbeugung und Rekonvaleszenz sind überwiegend Aufgaben der artgerechten Ernährung und Pflege. Produkte die diesem Zweck dienen sind demnach nicht als Arznei zu betrachten.

B.    Inhalte und Informationen

Futtermittel sollen durch ihren Inhalt und nicht durch Hinweise zu ihrer Wirkung bestimmt werden. Verbrauchern müssen gesundheitsrelevante Informationen über Futter- und Pflegemittel zugänglich gemacht werden dürfen.

C.    Rohstoffe

Substanzen, die als Rohstoffe für Arzeimittel eingestuft werden, dürfen nicht automatisch als Bestandteile für Futter- und Pflegemittel untersagt werden.

D.    Einschränkungen

Eine Einschränkung der Nutzung solcher Substanzen (z.B. Kräuter) darf nur aufgrund eines nachgewiesenen Gefährdungspotentials erfolgen. Notwendige Einschränkungen müssen tierartspezifisch und mengenmäßig festgelegt werden.

E.    Zugänglichkeit

Die Zugänglichkeit von Futter- und Pflegeprodukte darf nicht durch die Einstufung als „Arznei“ erschwert werden.

III.    Therapien


A.    Qualität

Allgemein verbindliche Qualitätsstandards müssen definiert werden.

B.    Staatliche Anerkennung

Zur Qualitätssicherung ist letztendlich eine staatliche Anerkennung und Regelung der therapeutischen Berufe erforderlich.

C.    Zulassungsbedingungen

An die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen dürfen keine Voraussetzungen geknüpft werden.

D.    Prüfung

Die Prüfung darf nur von Personen durchgeführt werden, die selber erfolgreich an der durchzuführenden Prüfung teilgenommen haben. Allenfalls für eine kurze Übergangszeit sind „qualifikationsnahe“ Prüfer zu akzeptieren, die aber ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf diesem Gebiet anderweitig nachgewiesen haben müssen.


Mehr Informationen unter www.artgerechte-tiergesundheit.de

20.11.2011

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